Testament

 

Handschriftlich oder notariell?

Wann ist ein notarielles Testament sinnvoll?

Ein handschriftliches Testament ist genauso wirksam wie ein notarielles Testament, trotzdem ist in vielen Fällen ein notarielles Testament zu empfehlen, denn es ersetzt fast immer den Erbschein.

Wenn Sie Personen, die nicht oder nur entfernt mit Ihnen verwandt sind, oder Institutionen zu Ihren Erben einsetzen, müssen diese Erben für den Erbschein eine Vielzahl von Personenstandsurkunden beschaffen (Sterbeurkunden Ihrer Eltern, Geburts- und ggf. auch Sterbeurkunden Ihrer Geschwister, Geburtsurkunden von deren Kindern  usw.), oft ohne Ihre familiären Verhältnisse zu kennen.

Das notarielle Testament verursacht zwar Kosten – dafür berät der Notar/die Notarin kompetent, fachkundig und einzelfallbezogen.

Beispiel Patchworkfamilie

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erben bei gesetzlicher Erbfolge der Ehegatte die eine Hälfte und die Kinder des Verstorbenen zu gleichen Teilen die andere Hälfte des Vermögens. Stiefkinder gehen leer aus. Ob die Kinder in einer Patchworkfamilie mehr oder weniger erben, hängt damit oft nur davon ab, welcher Partner zuerst verstirbt.

Ein Beispiel:

Den Eheleuten gehört ihr gesamtes Vermögen je zur Hälfte. Beim Tod des Erstversterbenden bekommt der überlebende Ehegatten zu seiner Hälfte ein weiteres Viertel, ihm gehören also dann drei Viertel des Vermögens. Die Kinder des Erstversterbenden teilen sich das weitere Viertel. Beim Tod des zweiten Ehegatten erben nur seine Kinder. Die Kinder des Erstversterbenden erben nichts mehr. Bei gesetzlicher Erbfolge  Im Ergebnis bekommen also die Kinder des Erstversterbenden ein Viertel und die Kinder des Zweitversterbenden drei Viertel des Vermögens.

Beispiel: Kinderlose Paare

Ein kinderloser Erblasser wird bei gesetzlicher Erbfolge anteilig von seinem Ehegatten und seinen Eltern, Geschwistern oder Großeltern beerbt. Nur wenn es keine nahen Verwandten gibt, erbt der Ehegatte allein. Eltern sind sogar pflichtteilsberechtigt.

Beispiel: Nicht miteinander verheiratete Paare

Zwischen nicht miteinander verheirateten Menschen gibt es kein gesetzliches Erbrecht. Verstirbt einer von ihnen, erben seine Angehörigen. Partner oder Partnerin gehen leer aus.

Das notarielle Testament ersetzt den Erbschein, was wiederum den Erben Kosten und häufig auch erspart.

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