Erbrecht

 

Testaments- und Erbvertragsgestaltung

Beratung von Erben,  Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Erbrecht

Kompetent, persönlich & engagiert

Wir vertreten Sie in erbrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht und außergerichtlich, beraten Sie in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten und sind bei der Ausgestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen behilflich.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören

  • Testaments- und Erbvertragsgestaltung
  • Lebzeitige Vermögensübertragung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung des Erben, des Pflichtteilsberechtigten und des Vermächtnisnehmers
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Erbauseinandersetzung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Zusätzlich zu den klassischen Erbfragen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

In Ihrer Patientenverfügung legen Sie für Ihre Angehörige und Ärzte fest, wie Sie medizinisch versorgt werden möchten. So stellen Sie sicher, dass Sie so behandelt werden, wie Sie es sich wünschen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einem vertrauten Menschen die Möglichkeit, in Notfällen, z.B. bei plötzlichen Erkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter als Ihr Vertreter für Sie tätig zu werden. Eine gerichtliche Betreuung durch unbekannte Dritte ist dann nicht nötig.